Strafverteidiger.Jetzt

Wer die folgenden einfachen Regeln beachtet, hat die beste Ausgangssituation für eine gute Verteidigung.

Kontaktieren Sie die Kanzlei Ehspanner sofort (jederzeit unter 03643/4576677), damit Ihnen kompetent geholfen werden kann. Als erfahrener Strafverteidiger steht Ihnen Rechtsanwalt Matthias Ehspanner in allen strafrechtlichen Belangen jederzeit gerne zur Seite.

Vorladung und Vernehmung:

  • Schweigen: Verteidigen Sie sich zunächst durch konsequentes Schweigen
  • Anrufen: Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger
  • Beantragen Sie über Ihren Verteidiger Akteneinsicht

Sie sind nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung zu folgen. Das ergibt sich aus Ihrem Schweigerecht als Beschuldigter. Falls Sie der Vorladung doch folgen wollen, ist Verteidigerbeistand ratsam.

Durchsuchung:

  • Dulden: Lassen Sie die Beamten in Ihre Räume. Sie haben darüber hinaus keine Mitwirkungspflicht.
  • Anrufen: Rufen Sie Ihren Verteidiger sofort an und bitten Sie die Beamten, zu warten, bis er eintrifft.
  • Schweigen: Sagen und unterschreiben Sie nichts.
  • Lassen Sie sich die richterliche Durchsuchungsanordnung übergeben.
  • Notieren Sie sich das Aktenzeichen.
  • Nehmen sie nach der Durchsuchung das Protokoll entgegen und kontrollieren Sie es auf Richtigkeit.
  • Nochmal: Unterschreiben Sie nichts!

Verhaftung:

  • Dulden: Leisten Sie keinen Widerstand.
  • Anrufen: Verlangen Sie, Ihren Verteidiger zu sprechen.
  • Schweigen: Sagen und unterschreiben Sie nichts.

Pflichtverteidigung:

  • Geben Sie Ihren Verteidiger als gewünschten Pflichtverteidiger an oder
  • erbitten Sie die Gelegenheit, einen Verteidiger als Pflichtverteidiger selbst auszuwählen.

Generell ist folgende Erklärung mit Ihrem richtigen Namen ausreichend:

„Ich heiße Max Mustermann.

Ich mache von meinem Schweigerecht Gebrauch.

Ich muss erst mit meinem Verteidiger sprechen.“