Versicherungsrecht

Versicherungen können helfen, eingetretene Schäden finanziell zu mindern. Häufig ergeben sich hier aber rechtliche Probleme. Für den Versicherungsnehmer ist es wichtig, sich zeitnah nach Schadenseintritt und bereits vor einer Korrespondenz mit der Versicherung juristisch beraten zu lassen. Fehler, die am Anfang gemacht werden, lassen sich im Nachhinein oft nicht mehr korrigieren.

Das Versicherungsrecht unterteilt sich in das Privatversicherungsrecht und das Sozialversicherungsrecht.

Das Privatversicherungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen rund um Verträge zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer.

Bei dem Sozialversicherungsrecht entsteht das Versicherungsverhältnis kraft Gesetzes zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Sozialversicherungsträger (z.B. gesetzliche Krankenkasse, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung)