Miet- und Immobilienrecht

Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Mietern und Vermietern. In erster Linie ist hierfür der Mietvertrag maßgeblich.

Die Kanzlei Ehspanner berät Vermieter bei der Erstellung eines Mietvertrages sowie Mieter über die Regelungen in ihrem Mietvertrag.

Wenn die vertraglichen Regelungen unvollständig sind oder in unzulässiger Weise zum Nachteil des Mieters von Schutzvorschriften abweichen, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.

Gegenstand eines Mietvertrages kann sowohl eine bewegliche Sache (z.B. Pkw) als auch eine unbewegliche Sache (Grundstück, Wohn- oder Geschäftsraum) sein.

Das Immobilienrecht befasst sich mit den Rechtsgrundlagen, die sich aus dem Kauf und Verkauf einer Immobilie ergeben. Darüber hinaus gehören die Auseinandersetzung zwischen Nachbarn und Fragen des Maklerrechts zum Immobilienrecht.

Sei es eine vermittelnde Tätigkeit oder die konsequente Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht – eine fachkundige rechtliche Betreuung kann viel Zeit, Geld und Nerven sparen.