Das Arbeitsrecht befasst sich mit den Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man
- Individualarbeitsrecht: Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Kollektivarbeitsrecht: Verhältnis zwischen Gewerkschaften, Betriebsrat / Personalrat und Arbeitgeberverbänden / Arbeitgebern
Anwälte beraten Arbeitgeber z.B. bei der Erstellung von:
- Arbeitsverträgen
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
Anwälte beraten Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis, z.B.:
- Kündigungsschutz
- Mutterschutz
- Abfindung
- Abmahnung
- Arbeitsbedingungen
- Arbeitsvertrag
- Arbeitszeugnis
- Beamtenrecht
- Betriebsrat
- Disziplinarrecht
- Kündigungsfristen
- Lohn und Gehalt
- Mobbing
- Probezeit
- Schadensersatz
- Überstunden
- Vergütung
- Verschwiegenheitspflichten
- Wettbewerbsverbote