Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht befasst sich mit den Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man

  • Individualarbeitsrecht: Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Kollektivarbeitsrecht: Verhältnis zwischen Gewerkschaften, Betriebsrat / Personalrat und Arbeitgeberverbänden / Arbeitgebern

Anwälte beraten Arbeitgeber z.B. bei der Erstellung von:

  • Arbeitsverträgen
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen

 

Anwälte beraten Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis, z.B.:

  • Kündigungsschutz
  • Mutterschutz