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Die Höhe der Gebühren ist festgelegt
Die Kanzlei Ehspanner möchte, dass Ihre finanziellen Belastungen überschaubar bleiben. Scheuen Sie sich daher nicht, nach den zu erwartenden Kosten zu fragen. Selbstverständlich ist dieses Kosten-Gespräch gratis.
Die Höhe der Gebühren für die Tätigkeit eines Anwalts ist gesetzlich festgelegt. Die Höhe richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Im Zivilrecht ist der Gegenstandswert maßgeblich. Je höher dieser Wert ausfällt, desto höher sind die anfallenden Gebühren.
Die Alternative: eine Vergütungsvereinbarung
In den gesetzlich festgelegten Grenzen ist es außergerichtlich möglich, ein Pauschalhonorar, oder bei hohen Streitwerten einen bestimmten Stundensatz zu vereinbaren.
Beraterverträge
Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen, die regelmäßig einen relativ hohen Bedarf an juristischer Beratung und außergerichtliche Wahrnehmung ihrer Rechte haben, können mit der Kanzlei Ehspanner einen Beratervertrag abschließen.
Staatliche Hilfen
Gern beraten Sie die Anwälte der Kanzlei Ehspanner auch zu Ihren Möglichkeiten der Beratungshilfe, Verfahrenskostenhilfe (VKH) oder Prozesskostenhilfe (PKH) und zur Pflichtverteidigung in Strafsachen.