Reiserecht

Ein vorrangig mit positiven Gefühlen belegtes Thema kann leider auch rechtliche Fragestellungen hervorrufen. Kommt es im Rahmen des Reisevertragsverhältnisses zu einer Leistungsstörung, steht dem Reisenden oft die Rechtsabteilung eines übermächtigen Reiseveranstalters gegenüber.

Häufig scheitern begründete Ansprüche des Reisenden an Fehlern bei der Reklamation. Dazu gehören u.a. verpasste Fristen, nicht gesicherte Beweise, fehlerhafte Mängelanzeigen oder die fehlende Aktivlegitimation des Anspruchsführers. Ist die Reklamation ordnungsgemäß, geben sich Reisende häufig mit zu geringen Entschädigungszahlungen zufrieden.

Mit anwaltlicher Hilfe bekommen Sie, was Sie verdienen: Vom Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit über die Minderung des Reisepreises bis zu Entschädigungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung.