Medizinrecht

Gesundheit ist unser wichtigstes Gut. Resultierend hieraus verändern sich Forschung und Behandlung stetig. Fehler bleiben da nicht aus.
Ärzte lassen sich in solchen Fällen ebenso wie Patienten juristisch vertreten.
Werden Patienten Opfer von Fehlbehandlungen, können sie z.B. Schadenersatz- und ggf. Schmerzensgeldansprüche geltend machen.

Das Medizinrecht befasst sich aber nicht nur mit den Fällen zwischen Arzt und Patient sondern auch mit den Rechtsbeziehungen von Ärzten untereinander, mit den öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes und mit dem Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten.

Mögliche Themen reichen vom Arzthaftungsrecht über allgemeine Fragen des Gesundheitsrechts bis hin zur Niederlassung oder dem Kauf und Verkauf von Praxen und Apotheken.