Als Persönlichkeitsrecht wird eine Vielzahl von Rechten bezeichnet, die dem Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen in deren Lebens- und Freiheitsbereich dient. Es kann als sogenanntes postmortales Persönlichkeitsrecht auch über den Tod der Person hinaus wirken. Egal, ob sich die Mandantschaft selbst gegen Eingriffe zur Wehr setzen möchte, oder ob ihr ein Eingriff in fremde Rechte vorgeworfen wird, eine gute Betreuung erfordert umfassende Kenntnisse auf aktuellstem Stand