Privates Baurecht Das private Baurecht regelt die privatrechtlichen Vereinbarungen und Ansprüche der am Baugeschehen Beteiligten. Bei privatbaurechtlichen und nachbarrechtlichen Streitigkeiten (z.B. nachbarliche Abwehransprüche) ist die Vermittlung der Interessen häufig einer Konfrontation vorzuziehen. Öffentliches Baurecht Das öffentliche Baurecht umfasst die Rechtsvorschriften, die sich mit der Art und dem Maß der baulichen Nutzung des Bodens befassen. Hier erfolgen Beratungen und Vertretungen von Privatpersonen, Kommunen, Industriebetrieben, Einzelhandelsunternehmen und Bauunternehmen.
Als Baubeteiligter (Bauherr, Architekt, Bauunternehmer, etc.) ist es wichtig, sich seine Rechte durch eine fundierte Beratung und Vertragsgestaltung (Vertragsrecht) zu sichern.