Familienrecht

Das Familienrecht beschäftigt sich mit den Rechtsverhältnissen der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder kraft Gesetzes eine Vertretungsfunktion innehaben (Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung).

Angefangen von Adoptionsverfahren, über Eheverträge, Sorgerechts- und Unterhaltsfragen, bis zum Zugewinnausgleich, ist dieses Rechtsgebiet ein weites Feld.

Eine gute rechtliche Betreuung erfordert ein hohes Maß an Vertrauen und Sensibilität, um die Interessen des Mandanten bestmöglich durchzusetzen.